hausordnung
die räume sind in ordentlichem zustand zu verlassen. die räume haben wohnzimmerqualität - und das soll so bleiben. in der proberäumen herrscht absolutes rauchverbot ! die nichteinhaltung kostet 50 €. alle geräte sind ordnungsgemäss ein.- und auszuschalten : lautstärke auf null ! dies gilt ebenso beim umstecken von angeschlossenen geräten ! die durch unsachgemässe handhabung entstandenen schäden trägt zu 100 % der mieter ! speisen, kaugummi, rotwein sowie heisse getränke sind im proberaum strikt verboten - bei nichteinhaltung wird eine reinigungsgebühr von 50 € fällig ! es dürfen keine geräte und instrumente von einem in den anderen raum ohne ausdrückliche erlaubnis gebracht werden . absoluter probenschluss ist um 22 h : bei nichteinhaltung ist der mieter bei einer eventuellen anzeige wegen lärmbelästigung haftbar. schäden an hauseigenen musikinstrumenten und technischen geräten sind sofort zu melden ! für schäden nach der probe haftet zur gänze der mieter ! die inbetriebnahme eigener verstärker ist nur nach absprache mit atzmanmusic möglich !!! die eingangstür ist immer geschlossen zu halten. die proberaumtüren sind während der proben geschlossen zu halten ! für hier gelagerte instrumente wirde keine wie auch immer geartete haftung übernommen. |