hausordnung

 

die räume sind in ordentlichem zustand zu verlassen.

die räume haben wohnzimmerqualität - und das soll so bleiben.

in der proberäumen herrscht absolutes rauchverbot ! die nichteinhaltung kostet 50 €.

alle geräte sind ordnungsgemäss ein.- und auszuschalten : lautstärke auf null !

dies gilt ebenso beim umstecken von angeschlossenen geräten !

die durch unsachgemässe handhabung entstandenen schäden trägt zu 100 % der mieter !

speisen, kaugummi,  rotwein sowie heisse getränke sind im proberaum strikt verboten  - bei nichteinhaltung wird eine reinigungsgebühr von 50 € fällig !

es dürfen keine geräte und instrumente von einem in den anderen raum ohne ausdrückliche erlaubnis gebracht werden .

absoluter probenschluss ist um 22 h : bei nichteinhaltung ist der mieter bei einer eventuellen anzeige wegen lärmbelästigung haftbar.

schäden an hauseigenen musikinstrumenten und technischen geräten sind sofort zu melden ! für schäden nach der probe haftet zur gänze der mieter !

die inbetriebnahme eigener verstärker ist nur nach absprache mit atzmanmusic möglich !!!

die eingangstür ist immer geschlossen zu halten.

die proberaumtüren sind während der proben geschlossen zu halten !

für hier gelagerte instrumente wirde keine wie auch immer geartete haftung  übernommen.